Vorbereitungen für den Termin mit unserem Servicetechniker
Ihre und die Gesundheit unserer Servicetechniker stehen im Vordergrund. Damit Sie auch während dieser schweren Zeit weiterhin auf uns zählen können, halten Sie bitte die folgenden Schutzmaßnahmen ein (weitere Fragen zu den Terminen mit unseren Servicetechnikern beantworten wir Ihnen unter den Corona-Schutzmaßnahmen):
Um Sie und uns zu schützen, tragen wir FFP2-Masken. Bitte tragen Sie ebenfalls eine medizinische oder eine FFP2-Maske.
Unsere Servicetechniker halten Abstand zu Ihnen. Bitte halten Sie ebenfalls einen Sicherheitsabstand von 2 Metern ein.
Sollten in Ihrem Umfeld Corona-Infektionsfälle bekannt oder in Ihrem Haushalt eine Person betroffen sein, teilen Sie uns dies bitte umgehend vor Ihrem Termin unter 02126450960, per E-Mail oder über unser Kontaktformular mit.
Bitte lüften Sie Ihre Wohnung am Tag des Termins durch regelmäßiges Stoßlüften und desinfizieren Sie vorher die Arbeitsbereiche unseres Servicetechnikers.
Fragen und Antworten zu unseren Terminen bei Ihnen vor Ort
Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier: https://beyeribia.de/wissenswertes/faq/
Als Mieter haben Sie eine Duldungspflicht der Ablesung. Verweigern Sie unserem Servicetechniker den Zutritt, wird dies durch unseren Servicetechniker entsprechend dokumentiert und dem Eigentümer bzw. der Hausverwaltung mitgeteilt. Dies kann zur Folge haben, dass die Duldungspflicht ggfs. gerichtlich durchgesetzt wird.
Servicetechniker von Beyer IBIA sind aus Umwelt- und Kostengründen bereits einige Wochen im Voraus nach Routen geplant. Im engen Zeitplan der Ablesung ist es daher nur selten möglich, dass eine Montage miteingeschoben wird. Sprechen Sie uns frühzeitig vor der Ablesung an und wir verbinden die Termine gerne miteinander und nehmen uns ausreichend Zeit für Sie und Ihre Liegenschaft.
Ableser oder Monteure können nicht ausreichend Informationen geben. Es ist auch zeitlich nicht möglich, Angaben zum Verbrauch zu machen, da die Daten erst in unser System eingegeben werden müssen, um somit den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln. Hierfür sind unsere Mitarbeiter der jeweiligen Abteilung zuständig
Den Ablesetermin teilen wir dem Kunden mindestens 14 Tage im Voraus mit. Ist eine Ablesung aus Gründen, die Beyer IBIA nicht zu vertreten hat, zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, wird innerhalb von zwei Wochen - mit vorgehender Ankündigung - ein zweiter kostenloser Ableseversuch unternommen. Wird auch dieser Termin nicht eingehalten, muss ein kostenpflichtiger dritter Termin beauftragt werden. Individuelle Einzeltermine sind nicht möglich, da unsere Servicetechniker aus Umwelt- und Kostengründen feste Routen planen.
Bei Nutzerwechsel sollen die Heizkosten verbrauchsabhängig auf den alten und neuen Mieter aufgeteilt werden. Aus diesem Grund benötigen wir, wie die Stadtwerke bei Strom und Wasser, einen Zwischenstand bei Auszug des alten und Einzug des neuen Mieters.
Bei unseren 566 Funk Heizkostenverteilern entfällt die Zwischenablesung, da von uns Monats- und Halbmonatswerte ausgelesen werden können.
Nach der zweiten vergeblichen Anfahrt muss mit unserer Disposition ein kostenpflichtiger Nachablesetermin vereinbart werden.
Schriftlich mit Liegenschaftsnummer, Name, Straße, Wohnungslage (Erdgeschoss, OG links, o.ä.), Telefonnummer, Kontaktmöglichkeit vor Ort an info@beyeribia.de
Ggf. ist eine Zwischenablesung durch Sie selbst möglich. Hierzu erfordert es das Einverständnis des Eigentümers oder der Hausverwaltung. Anschließend erhalten Sie eine Ableseanleitung von uns. Beyer IBIA übernimmt in diesen Fällen jedoch keine Gewähr für die Korrektheit der Werte. Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip müssen zwingend von Servicetechnikern der Beyer IBIA abgelesen werden.
Unsere Funkübertragung ist aus Sicherheitsgründen verschlüsselt und nur mit speziellem Zubehör und Lizenzen auslesbar. Die Fernauslesung kann daher nur durch Beyer IBIA erfolgen. Der Mieter kann allerdings die Ablesewerte auf dem Display der Geräte sehen.