Betriebskostenabrechnung mit BEYER IBIA

Die Betriebskostenabrechnung, oder auch Nebenkostenabrechnung genannt, enthält alle Kostenpositionen, die rund um Ihre Immobilie als Bewirtschaftungskosten anfallen und verteilt diese auf die Mieter. Meist wird im Mietvertrag vereinbart, welche und wie diese Positionen umgelegt werden. BEYER IBIA hilft Ihnen bei der Bestimmung und Umlage der Kosten.

Was fällt alles unter die Betriebskosten?

In § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) werden ansatzweise die gängigsten Kosten genannt:

  • Die Grundsteuer
  • Die Abwassergebühr
  • Die Kosten für Aufzüge
  • Die Kosten für Müllabfuhr und Straßenreinigung
  • Die Kosten für Garten- und Treppenhauspflege
  • Die Kosten für die Beleuchtung
  • Die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Ein überwiegender Teil der Kosten für den Hausmeister – außer, wenn Letzterer Reparaturen durchführt

Das bedeutet, dass der Vermieter beziehungsweise der Eigentümer all diese Kosten, sowie darüber hinaus noch einige andere Positionen als sonstige Betriebskosten, wie z.B. unser Rauchmelderservice, auf die einzelnen Mietparteien umlegen kann.

was fällt alles unter die betriebskosten
zu jeder kostenart den passenden verteilerschlüssel finden

Zu jeder Kostenart den passenden Verteilerschlüssel finden

Vermieter können für bestimmte Arten der Nebenkosten einen Verteilerschlüssel im Mietvertrag benennen, nach welchem sie die Kosten auf die Mieter umzulegen gedenken. Ob zum Beispiel die Gebühren der Grundsteuer über die Wohnfläche, die Kosten der Müllabfuhr nach Personen oder das Abwasser mit unseren Erfassungsgeräten abgerechnet wird, sagen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne im persönlichen Beratungsgespräch.

Intuitiv bedienbares Kundenportal von BEYER IBIA

Mittlerweile ist die Erstellung der Betriebskostenabrechnung smarter und schneller geworden. Da kein Beleg für jede einzelne Kostenposition notwendig ist, können die Beträge und Nutzerlisten einfach durch den Vermieter im BEYER IBIA Kundenportal selbstständig eingegeben werden. Das beschleunigt die Abrechnung und ist übrigens auch für die Heizkostenabrechnung möglich.

Wir beantworten Ihre Fragen

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen oder möchten Sie unser Angebot beziehungsweise Teile davon in Anspruch nehmen, melden Sie sich gern bei uns! Unsere Fachkräfte bei BEYER IBIA erklären Ihnen gern die Abläufe unserer Aufträge und nennen Ihnen Details zur verwendeten Technik.

Rufen Sie uns einfach an unter Tel. 02126450960 oder schreiben uns info@beyeribia.de

© 2024 Beyer GmbH & Co. KG IBIA – Alle Rechte vorbehalten

Scroll to Top