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Energieausweis von BEYER IBIA erstellen lassen

Ein Energieausweis ist ein Dokument für ein Wohngebäude oder eine gewerblich genutzte Immobilie, das die Energieeffizienz des Gebäudes anzeigt. Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) ist dieser Energiepass Pflicht für alle Häuser oder Wohnungen, die verkauft oder vermietet werden sollen. Ausnahmen gibt es lediglich für Häuser, die unter Denkmalschutz stehen.

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Das steht im Energieausweis

Ein Energieausweis beinhaltet verschiedene Angaben über die Faktoren, die die Energieeffizienz des Hauses beeinflussen. Der Ausweis wird jeweils für das ganze Gebäude erstellt, nicht für einzelne Wohnungen. In dem Dokument finden Interessenten Angaben zum Gebäude, wie etwa:

  • Das Baujahr
  • Die Anzahl der Wohneinheiten
  • Die Anlagentechnik
  • Die Nutzung Erneuerbarer Energien
  • Das Lüftungskonzept
  • Die Art des Ausweises (orientiert an Bedarf oder Verbrauch)
  • Den zu erwartenden oder vergangenen jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter
  • Die Energieeffizienz des Gebäudes auf einer Skala von A+ bis H
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Hinzu kommen Erläuterungen, wie der Ausweis zu lesen ist und Vorschläge für Sanierungen, die die Energieeffizienz der Immobilie verbessern könnten. Gibt es gerade keine Verbesserungsvorschläge, weil das Gebäude neu und nach hohen Standards errichtet worden ist, enthält der Ausweis einen entsprechenden Vermerk.

Häufig unterscheiden Energieausweise auch noch zwischen dem Primär- und dem Endenergiekennwert. Diese Unterscheidung ist vor allem für diejenigen wichtig, die viel Wert auf Umweltschutz legen. Der Primarenergiekennwert beschreibt die Auswirkungen, die die Energieversorgung des Hauses auf die Umwelt hat. Er berechnet also die Energie, die bei Abbau, Lieferweg und Verarbeitung des eingesetzten Energieträgers erforderlich ist. Dieser Wert ist beim Einsatz erneuerbarer Energien deutlich besser als bei der Verwendung herkömmlicher Energie. Der Endenergiekennwert hingegen beschreibt die Energie, die das Haus im Alltag benötigen wird.

Verschiedene Arten von Energieausweisen – der Bedarfsausweis

Man unterscheidet zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis wird von Sachverständigen, Architekten oder Energieberatern nach einer Begehung des betreffenden Gebäudes und der sorgfältigen Sichtung der Baupläne erstellt. Die Experten nutzen die gewonnenen Fakten, um den theoretischen Energiebedarf der Immobilie zu errechnen. Sie nutzen standardisierte Werte für die Dämmungen von Wänden und Dach, für die Art der eingebauten Fenster und für die Heizungsanlage. Haben sie ihre Checkliste abgearbeitet, können sie Angaben dazu machen, wie hoch die Energiekosten des Hauses bei einem durchschnittlichen Verbrauch wären.

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Der Bedarfsausweis ist interessant für Mieter oder Käufer von Neubauten: Sie können sich anhand der Zahlen eine ungefähre Vorstellung machen, welche Kosten auf sie zukommen.

Sehr interessant ist ein Energieausweis darüber hinaus auch bei älteren Häusern, die noch nicht für einen gedrosselten Energieverbrauch konzipiert und gebaut worden sind. Hier hilft der Bedarfsausweis dabei, diejenigen Bereiche zu identifizieren, in denen künftig noch nachgebessert werden kann.
Überlegen Sie beispielsweise, sich ein älteres Haus zuzulegen, können Sie anhand des mehrseitigen Dokuments nicht nur den aktuellen Energiebedarf feststellen, sondern auch ersehen, mit welchen Maßnahmen Sie den Verbrauch drosseln können. In den meisten Fällen lassen sich durch eine bessere Dämmung oder moderne Fenster die Heizkosten stark senken.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis lässt sich anhand der letzten drei Heizkostenabrechnungen erstellen. Damit ist er für Neubauten ungeeignet: Für eine Wohnung, in der noch niemand gewohnt hat, kann niemand mit Erfahrungswerten rechnen. Für viele andere Immobilien ist diese Art von Energieausweis aber gut geeignet, da er tatsächliche und nicht nur theoretische Zahlen aufweist. Natürlich kann sich der Verbrauch von Wohnpartei zu Wohnpartei noch verändern, aber die Erfahrungswerte geben einen sehr guten Anhaltspunkt.
BEYER IBIA erstellt Ihnen gern anhand der Abrechnungen den Verbrauchsausweis für Ihre Immobilie. Allerdings ist das nicht in jedem Fall möglich. Die Voraussetzungen dafür sind,

  • dass das Gebäude den Anforderungen der Energiesparverordnung von 1977 entspricht, oder
  • dass der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt worden ist, oder
  • dass die Immobilie mindestens fünf Wohneinheiten

Bei älteren oder kleineren Gebäuden, wo keiner dieser Punkte zu trifft, müssen die Eigentümer zwingend einen Bedarfsausweis beantragen.

Der Energieausweis ist Pflicht

Ob Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten: Sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Angaben über die Energieeffizienz und einige andere Informationen bereits in den Anzeigen für Verkauf oder Vermietung anzugeben. Sobald ein Käufer oder Mieter bereit ist, den Vertrag zu unterschreiben, müssen Sie ihm auch den Energieausweis vorlegen können. Fehlt der Energieausweis oder ist er veraltet, können empfindliche Bußgelder in einer Höhe von bis zu 15.000 Euro fällig werden.

Welche Art von Energiepass Sie anfertigen lassen, hängt sowohl von der Art des Gebäudes wie auch von Ihrer eigenen Entscheidung ab. In manchen Fällen haben Sie keine andere Wahl, als einen Bedarfsausweis in Auftrag zu geben. Dieser ist aber in den meisten Fällen deutlich kostenintensiver als der Verbrauchsausweis und seine Ergebnisse können wegen der angenommenen Werte der Normnutzung von den schließlich entstehenden Kosten für die Mieter oder Käufer erheblich abweichen. Andererseits gibt der Verbrauchsausweis nur Informationen über den Verbrauch der bisherigen Bewohner der Immobilie –

er muss nicht mit dem Verbrauch der neuen Bewohner übereinstimmen. Dennoch geben beide Ausweise einen guten Anhaltspunkt für die Interessenten. Lassen Sie einen Energieausweis erstellen, ist er für zehn Jahre gültig. Danach ist eine Erneuerung nötig, da ein Haus sich im Laufe der Zeit verändern kann, was seine Energieeffizienz beeinflusst. Auch der Energieausweis selbst wird immer weiter überarbeitet, sodass neue Angaben hinzukommen können oder die Skala sich verändert.

Unter Umständen kann es Sinn ergeben, dass Sie vor Ablauf der zehn Jahre einen neuen Energieausweis in Auftrag geben – dann nämlich, wenn Sie Renovierungen oder Sanierungen durchgeführt haben. Diese führen in zahlreichen Fällen zu einer besseren Energieeffizienz. Bevor Sie dann die Immobilie zum Verkauf oder zur Miete ausschreiben, sollten Sie den Bedarfsausweis erneuern lassen. Ein neuer Verbrauchsausweis ist unter diesen Umständen sinnlos, da er auf Abrechnungen aus einer Zeit basiert, in der Sie die Änderungen noch nicht vorgenommen hatten.

Ihr Energieausweis der BEYER IBIA

Benötigen Sie einen Energieausweis für Ihre Immobilie, wenden Sie sich gern an uns: Wir haben viel Erfahrung mit dessen Ausstellung.
Den verbrauchsorientierten Energieausweis bekommen Sie direkt von uns, nachdem Sie uns unseren Erhebungsbogen haben zukommen lassen. Benötigen Sie einen bedarfsorientierten Ausweis, stellen wir gern einen Kontakt zu unseren Partnern her: Sie erstellen diese Ausweise schon seit langer Zeit und höchst zuverlässig.

Bei allen Fragen zum Energieausweis sind wir der richtige Ansprechpartner – rufen Sie uns einfach unter Tel. 02126450960 an oder schreiben uns info@beyeribia.de!

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